Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Back to the Millennium – The 90s are calling.“

Stand: September 2026

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels „Back to the Millennium – The 90s are calling.“ ist:

DRM Digital Relation Media GmbH

Max-Planck-Str. 6–8

50858 Köln

Deutschland

Geschäftsführer: Daniel Lublinsky

E-Mail: hello@omnifusion.de

nachfolgend „Veranstalter“.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

2. Teilnahmezeitraum

Das Gewinnspiel beginnt mit Veröffentlichung der Gewinnspiel-Landingpage und endet am 4. Oktober 2026 um 23:59 Uhr MESZ.

Maßgeblich für die rechtzeitige Teilnahme ist der vollständige Eingang der Teilnahme über die Gewinnspiel-Landingpage innerhalb dieses Zeitraums.

Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums eingehende Teilnahmen können nicht mehr berücksichtigt werden.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz haben.

Mitarbeiter der DRM Digital Relation Media GmbH sowie unmittelbar an der Konzeption, Organisation oder Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Personen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig.

4. Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über die für die Kampagne „Back to the Millennium“ bereitgestellte Gewinnspiel-Landingpage.

Für eine wirksame Teilnahme müssen die dort abgefragten Pflichtangaben vollständig und wahrheitsgemäß angegeben und die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzhinweise akzeptiert werden.

Im Rahmen der Teilnahme werden insbesondere folgende Angaben abgefragt:

Vorname, Nachname, Unternehmen, Position, E-Mail-Adresse und Mobilnummer.

Eine Einwilligung in Marketingkommunikation ist freiwillig und ausdrücklich keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel.

Likes, Kommentare, Shares, das Markieren anderer Personen oder sonstige Interaktionen auf LinkedIn, Instagram oder anderen sozialen Netzwerken sind ebenfalls keine Voraussetzung für eine wirksame Teilnahme.

5. Gewinn

Verlost werden insgesamt zwei Tickets für die Finalshow der Backstreet Boys am Mittwoch, 7. Oktober 2026, in Düsseldorf.

Es werden zwei Gewinner ermittelt. Jeder Gewinner erhält jeweils ein Ticket.

Nicht Bestandteil des Gewinns sind An- und Abreise, Übernachtung, Verpflegung oder sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Gewinns entstehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird.

Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

6. Gewinnerermittlung

Die zwei Gewinner werden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums unter allen wirksam und rechtzeitig eingegangenen Teilnahmen nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

Die Gewinnerermittlung erfolgt am 6. Oktober 2026 nach Ende des Teilnahmezeitraums.

Jeder Teilnehmer kann höchstens ein Ticket gewinnen.

7. Gewinnbenachrichtigung

Die Gewinner werden über die bei der Teilnahme angegebene Mobilnummer telefonisch und/oder über die angegebene E-Mail-Adresse kontaktiert.

Aufgrund des kurzen Zeitraums zwischen Gewinnerermittlung und Veranstaltung müssen die Gewinner die Annahme des Gewinns innerhalb von drei Stunden nach der ersten Benachrichtigung bestätigen.

Kann ein Gewinner innerhalb dieser Frist nicht erreicht werden oder bestätigt er die Annahme des Gewinns nicht fristgerecht, verfällt sein Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, einen Ersatzgewinner nach dem in Ziffer 6 beschriebenen Verfahren zu ermitteln.

Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass die von ihnen angegebenen Kontaktdaten korrekt sind und sie unter diesen Kontaktdaten erreichbar sind.

8. Bereitstellung des Gewinns

Die konkrete Form der Ticketübermittlung bzw. Ticketübergabe wird den Gewinnern im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung mitgeteilt.

Die Gewinner sind selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig zur Veranstaltung anzureisen und alle persönlichen Voraussetzungen für den Besuch der Veranstaltung zu erfüllen.

Eine Erstattung von Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- oder sonstigen Nebenkosten erfolgt nicht.

9. Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, falsche oder unvollständige Angaben machen, mehrfach teilnehmen, technische Manipulationen vornehmen oder versuchen, den Ablauf oder die Gewinnerermittlung in sonstiger Weise unzulässig zu beeinflussen.

Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes kann ein bereits zugesprochener Gewinn nachträglich aberkannt werden.

In diesem Fall kann ein Ersatzgewinner ermittelt werden.

10. Änderung oder vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund zu ändern, vorzeitig zu beenden oder abzubrechen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Dies gilt insbesondere bei Manipulationen, erheblichen technischen Störungen, rechtlichen Hindernissen oder einer vom Veranstalter nicht zu vertretenden Nichtverfügbarkeit des Gewinns bzw. der Veranstaltung.

Die berechtigten Interessen der Teilnehmer werden hierbei angemessen berücksichtigt.

11. Änderungen oder Absage der Veranstaltung

Die DRM Digital Relation Media GmbH ist nicht Veranstalter der Konzertveranstaltung.

Änderungen des Veranstaltungstermins, des Veranstaltungsortes oder des Programms sowie eine Verlegung oder Absage der Veranstaltung können außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters dieses Gewinnspiels liegen.

Wird die Veranstaltung abgesagt oder kann der Gewinn aufgrund von Umständen, die der Veranstalter des Gewinnspiels nicht zu vertreten hat, nicht wie vorgesehen bereitgestellt werden, besteht kein Anspruch auf Barauszahlung des Ticketwerts.

Gesetzliche Ansprüche der Gewinner bleiben unberührt.

12. Übertragbarkeit und Barauszahlung

Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine anderweitige Auszahlung des Gegenwerts des Gewinns ist ausgeschlossen.

Der Gewinnanspruch ist grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar, sofern der Veranstalter einer Übertragung nicht ausdrücklich zustimmt.

Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung der Verlosung und der Gewinnerermittlung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Verantwortung für technische Störungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder sonstige Umstände außerhalb seines Einflussbereichs, soweit diese nicht vom Veranstalter zu vertreten sind.

14. Social-Media-Plattformen

Das Gewinnspiel kann über LinkedIn, Instagram oder andere soziale Netzwerke kommuniziert und beworben werden.

Das Gewinnspiel steht jedoch in keiner Verbindung zu LinkedIn, Instagram oder Meta und wird von diesen Plattformen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.

Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an die DRM Digital Relation Media GmbH und nicht an die jeweiligen Social-Media-Plattformen zu richten.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung und zu den Rechten der Teilnehmer finden sich in den gesonderten Datenschutzhinweisen zum Gewinnspiel „Back to the Millennium“.

Eine gesonderte Einwilligung in Marketingkommunikation ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme.

16. Verbraucherstreitbeilegung

Die DRM Digital Relation Media GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 36 VSBG sieht eine entsprechende Information für Webseiten bzw. AGB vor; die gesetzliche Informationspflicht nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 gilt allerdings nicht für Unternehmer, die am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben. Die Formulierung kann unabhängig davon als klare Information stehen bleiben. [Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/__36.html?utm_source=chatgpt.com)

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für Teilnehmer, die Verbraucher sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands haben, bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.